Pressemitteilung

Die SenBJF verkündete jüngst, dass die Prüfungen zur Erlangung des
Mittleren Schulabschlusses an den Gymnasien abgeschafft werden sollen.
Dabei sind einerseits die schriftlichen Prüfungen, wie auch die mündliche und
die Präsentationsprüfung mit inbegriffen.
Diesen Schritt sehen wir sehr kritisch. Besonders die mündliche Prüfung in
der ersten Fremdsprache, sowie die Präsentationsprüfung war eine gute
Vorbereitung auf 5. Prüfungskomponente, die die meisten Schüler:innen an
Gymnasien ablegen bzw. absolvieren werden. Dabei geht es darum, dass wir
Schüler:innen ein Gefühl dafür bekamen, was es heißt, von der freien
Themenauswahl, bis zur endgültigen Präsentation selbstorganisiert arbeiten
zu müssen. Deshalb halten wir die Abschaffung der Präsentationsprüfungen
des mittleren Schulabschluss für problematisch und fordern eine
Wiedereinführung, um Schüler:innen auch an Gymnasien die Möglichkeit zu
geben sich adäquat auf die fünfte Prüfungskomponente vorzubereiten.
Eine weitere Maßnahme, die die SenBJF jüngst verkündete, war die
Abschaffung der Mindestanzahl der schulischen Gremiensitzungen, welche
in § 116 BerlSchulG geregelt wird.
Wir verstehen das Argument, welches die Entlastung des pädagogischen
Personals anführt. Allerdings denken wir nicht, dass diese im Verhältnis zu
den Nachteilen der Maßnahme stehen. Das Beteiligungssitzungen
mindestens vier Mal stattfinden müssen sorgt dafür, dass sich Schüler:innen
und Eltern beteiligen können. Diese Möglichkeit wird ihnen genommen.
Die Abschaffung der Mindestzahlen sendet ein fatales Signal an die
demokratische Schule als Konzept.
Die Mindestanzahl der Sitzungen garantiert Beteiligung. Vor allem
Schüler:innen profitieren von dieser, da sie ihnen mindestens 4 Sitzungen
zusichert, bei denen sie sich im Schuljahr einbringen und ihre, sowie die
Belange ihrer Mitschüler:innen vorbringen können. Es ist daher essentiell,
diese Regelung beizubehalten, um eine Mindestbeteiligung von
Schüler:innen an jeder Schule in Berlin zu garantieren. Die Abschaffung
dieser Maßnahme kann das Signal vermitteln, dass in angespannten
Situationen demokratische Beteiligung optional ist, vor allem bei
Schüler:innen, da diese nur selten so vernetzt sind, um beispielsweise 1/5
eines Gremiums zu überzeugen, mit Ihnen eine Sitzung und damit ihr Recht
auf Beteiligung einzufordern.

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