Der Vorstand besteht aus dem Landesschüler*innensprecher und seinen drei Stellvertreter*innen, die die Arbeit des Landesschüler*innenausschusses koordinieren und deren Sitzungen vorbereiten. Zu den vier gewählten Personen können weitere Schüler*innen in den Vorstand kooptiert werden.
Der Vorstandsvorsitzende repräsentiert den LSA Berlin und ist somit der Position der Landesschüler*innensprecherin gleichzusetzen. Die drei Stellvertreter*innen gliedern sich nach §4 unserer Geschäftsordnung in den Innenreferent, die Referentin für Presse sowie den Finanzreferent auf.
Der Innenreferent ist für die Schulen und Bezirksschüler*innenausschüsse Berlins zuständig, während die Referentin für Presse, die Öffentlichkeitsarbeit koordiniert. Die Aufgabe der Verwaltung unseres Etats übernimmt der Finanzreferent. Durch Kooptierung in den Vorstand des LSA ist es auch für beratende Mitglieder von staatlich anerkannten Ersatzschulen möglich mitzuwirken.