In seiner Arbeit orientiert sich der Landesschülerausschuss strikt an den Normen des Berliner Schulgesetzes. In jedem Schuljahr aufs neue ruft das Berliner Schulgesetz eine sog. Mustergeschäftsordnung für alle schulischen Gremien aus. Darunter fällt auch der Landesschülerausschuss, weshalb wir uns von von beginn des Schuljahres daran halten. Das Schulgesetz erlaubt jedoch den Gremien eine eigene Geschäftsordnung der LSA Berlin bestätigt also jeweils auf der ersten Sitzung eines neuen Schuljahres seine eigene Geschäftsordnung mit eigener Mehrheit.
Beide Geschäftsordnungen findest du unten in der Downloadleiste. Lies dich gerne mal rein, um ein besseres Verständnis.